Die Rechtsgrundlage
Die Ehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren seit dem 1. Oktober 2017 offen, beschlossen in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird seither nicht mehr begründet; bestehende Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Was fehlt, ist die Reform des Abstammungsrechts: Die Ehefrau der Frau, die das Kind zur Welt bringt, wird nicht automatisch Mutter, sondern muss ihr eigenes Kind adoptieren.
Die Öffnung der Ehe kam in Deutschland überraschend schnell: Nach Jahren des Stillstands wurde sie binnen einer Woche auf die Tagesordnung gesetzt und mit den Stimmen einer Mehrheit über die Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Genau diese Eile erklärt, warum das Abstammungsrecht unberührt blieb — es war schlicht nicht Teil des Gesetzes.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Geöffnet seit dem 1. Oktober 2017 |
|---|---|
| Lebenspartnerschaft | Keine neuen mehr; Umwandlung in eine Ehe möglich |
| Adoption | Gemeinsame Adoption und Stiefkindadoption möglich |
| Abstammung | Keine automatische Mutterschaft der Ehefrau — Stiefkindadoption nötig |
| Samenspende | Zugänglich; das Samenspenderregistergesetz regelt die Auskunft des Kindes |
| Leihmutterschaft | Verboten; im Ausland begründete Elternschaft wird nur teilweise anerkannt |
| Diskriminierung | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Frist von zwei Monaten |
In der Praxis
- Beantragen Sie die Stiefkindadoption sofort nach der Geburt: bis zum Beschluss hat die zweite Mutter keine Rechte am Kind.
- Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft erfolgt beim Standesamt und wirkt auf das Datum der Partnerschaft zurück.
- Eine deutsche Ehe wird in der gesamten EU anerkannt; ausserhalb Europas prüfen Sie im Einzelfall.
- Bei Leihmutterschaft im Ausland ist die rechtliche Elternschaft in Deutschland nicht gesichert — vorher beraten lassen.
Kosten und Übernahme
Die Eheschliessung kostet je nach Kommune vierzig bis achtzig Euro. Die Stiefkindadoption verursacht Gerichts- und Notarkosten sowie in der Regel Anwaltskosten und dauert mehrere Monate.
Aktuelle Entwicklungen
Eine Reform des Abstammungsrechts, die die automatische Mutterschaft der Ehefrau vorsieht, ist seit mehreren Legislaturperioden angekündigt und bislang nicht verabschiedet.
Anlaufstellen
- Standesamt des Wohnorts, für Eheschliessung und Umwandlung.
- Jugendamt und Familiengericht, für die Stiefkindadoption.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, kostenlose Beratung.
Gut zu wissen
Die fehlende Abstammungsregelung ist der grösste praktische Mangel: Zwischen Geburt und Adoptionsbeschluss steht das Kind rechtlich nur einem Elternteil zu, mit allen Folgen bei Krankheit, Reise oder Todesfall.
Häufige Fragen
Warum muss die zweite Mutter adoptieren?
Weil das Abstammungsrecht unverändert an die Vaterschaftsvermutung anknüpft und keine entsprechende Regelung für die Ehefrau der Gebärenden kennt. Die Stiefkindadoption ist deshalb bis heute der einzige Weg, und sie dauert Monate, in denen das Kind rechtlich nur eine Mutter hat.
Lohnt die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft?
Sie ist nicht verpflichtend, aber meist sinnvoll: Die Ehe wird im Ausland deutlich zuverlässiger anerkannt, und die Umwandlung wirkt auf das Datum der Begründung der Partnerschaft zurück, was für Fristen im Aufenthalts- und Rentenrecht zählt.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
