Die Rechtsgrundlage
Österreich ist einer der wenigen Staaten, in denen Ehe und eingetragene Partnerschaft parallel bestehen und beide allen Paaren offenstehen. Die Partnerschaft ist der Ehe weitgehend gleichgestellt; Unterschiede bestehen vor allem im Verfahren der Auflösung und in Formalien. Die Lebensgemeinschaft ohne Eintragung bleibt weitgehend ungeregelt.
Österreich hat die eingetragene Partnerschaft nicht abgeschafft: Sie besteht weiter und steht seit 2019 allen Paaren offen, gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen. Die Unterschiede zur Ehe sind gering und betreffen vor allem Formalien und die Auflösung. Für Lebensgemeinschaften ohne Eintragung gilt dagegen nahezu nichts — kein Erbrecht, kein Unterhalt, keine Vertretung.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richten sich die güterrechtlichen Wirkungen internationaler eingetragener Partnerschaften hier nach der Verordnung (EU) 2016/1104.
Die wichtigsten Punkte
| Eingetragene Partnerschaft | Seit 2019 für alle Paare möglich |
|---|---|
| Rechtsfolgen | Der Ehe weitgehend gleichgestellt |
| Auflösung | Eigene Regeln, im Grundsatz ähnlich der Scheidung |
| Lebensgemeinschaft | Kein Unterhalt, kein gesetzliches Erbrecht |
| Außerordentliches Erbrecht | Lebensgefährten erben nur, wenn keine anderen Erben vorhanden sind |
| Wohnrecht | Befristetes Wohnrecht des Lebensgefährten nach dem Tod |
| Mietrecht | Eintrittsrecht unter Voraussetzungen |
| Öffnung | Die eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 allen Paaren offen, ebenso die Ehe |
| Erbrecht | Das außerordentliche Erbrecht greift nur, wenn keine anderen Erben vorhanden sind |
| Vertrag | Ein Partnerschaftsvertrag regelt Vermögen und Beiträge |
In der Praxis
- Partnerschaftsvertrag oder Lebensgemeinschaftsvertrag notariell abschließen.
- Testament errichten, um den Partner abzusichern.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registrieren lassen.
- Begünstigungen bei Versicherungen prüfen.
- Ein Testament ist unverzichtbar; das außerordentliche Erbrecht hilft praktisch nie.
- Bei gemeinsamer Wohnung die Eintrittsrechte im Mietvertrag prüfen.
Kosten und Übernahme
Ein Partnerschaftsvertrag beim Notar kostet nach Aufwand und Vermögenswert; Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind deutlich günstiger und werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert.
Aktuelle Entwicklungen
Seit 2019 steht die eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen; die Debatte konzentriert sich inzwischen auf die Absicherung von Lebensgemeinschaften ohne jede Registrierung.
Anlaufstellen
- Standesamt für die eingetragene Partnerschaft.
- Notariatskammer für Verträge und Vorsorgevollmachten.
- Familienberatungsstellen für allgemeine Fragen.
- Notariate und Rechtsanwaltskammern.
Gut zu wissen
Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten greift nur, wenn keine anderen gesetzlichen Erben existieren — in der Praxis fast nie. Ohne Testament bleibt der Partner also regelmäßig leer. Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten greift erst, wenn weder Kinder noch Eltern noch Geschwister vorhanden sind – es ist praktisch bedeutungslos.
Häufige Fragen
Was unterscheidet die eingetragene Partnerschaft von der Ehe?
Wenig. Beide stehen allen Paaren offen und haben weitgehend dieselben Wirkungen; Unterschiede bestehen bei der Begründung, bei einzelnen Namensregeln und bei der Auflösung. Die Wahl ist heute vor allem eine persönliche, keine rechtliche Frage.
Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?
Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
