Die Rechtsgrundlage
Liechtenstein führte 2011 die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit der Öffnung der Ehe zum 1. Januar 2025 verliert sie an Bedeutung; bestehende Partnerschaften können umgewandelt werden. Das Konkubinat ist nicht gesetzlich geregelt.
Die eingetragene Partnerschaft besteht in Liechtenstein seit 2011 und ist seit der Öffnung der Ehe zum 1. Januar 2025 ein Auslaufmodell: Neue werden nicht mehr begründet, bestehende können umgewandelt werden. Für nicht registrierte Lebensgemeinschaften gibt es keinen gesetzlichen Rahmen — Vertrag, Testament und Vollmachten sind hier die einzigen Instrumente.
Die wichtigsten Punkte
| Eingetragene Partnerschaft | Seit 2011; Bedeutung seit der Öffnung der Ehe 2025 rückläufig |
|---|---|
| Umwandlung | In eine Ehe möglich |
| Konkubinat | Keine gesetzliche Regelung |
| Erbrecht | Für Konkubinatspartner nicht vorgesehen |
| Vorsorge | Begünstigung muss ausdrücklich geregelt werden |
| Wohnung | Kein gesetzlicher Schutz für unverheiratete Partner |
| Rechtsfolgen | Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe in Unterhalt und Erbrecht weitgehend angeglichen |
| Vertrag | Ein Vertrag ist bei gemeinsamem Vermögen dringend zu empfehlen |
In der Praxis
- Konkubinatsvertrag und Testament sind für unverheiratete Paare unerlässlich.
- Bei bestehender Partnerschaft die Umwandlung in eine Ehe prüfen.
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.
- Begünstigungen bei Vorsorgeeinrichtungen anpassen.
- Testament und Vorsorgevollmacht gemeinsam errichten lassen.
- Bei Arbeit im Ausland die dortigen Vorsorgeansprüche prüfen.
Kosten und Übernahme
Die Umwandlung beim Zivilstandsamt kostet eine geringe Gebühr. Verträge, Testamente und Vorsorgevollmachten werden nach Aufwand honoriert.
Aktuelle Entwicklungen
Mit der Eheöffnung zum 1. Januar 2025 ist die eingetragene Partnerschaft ausgelaufen; bestehende Partnerschaften bleiben gültig und können umgewandelt werden.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt Liechtenstein.
- Rechtsanwälte und Notare in Vaduz.
- Beratungsstellen für Paare und Familien.
- Fürstliches Landgericht und Notariate.
Gut zu wissen
Wer in Liechtenstein wohnt und in der Schweiz arbeitet, sollte Vorsorge- und Erbfragen in beiden Rechtsordnungen klären — die Regeln zur Begünstigung unterscheiden sich. Bei Vorsorgeeinrichtungen entscheidet häufig das Reglement darüber, ob ein Lebenspartner begünstigt werden kann – eine Meldung an die Einrichtung ist meist erforderlich.
Häufige Fragen
Kann man eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Ja, seit der Eheöffnung zum 1. Januar 2025. Die Umwandlung erfolgt beim Zivilstandsamt in Vaduz und ist mit einer geringen Gebühr verbunden. Neue eingetragene Partnerschaften werden nicht mehr begründet.
Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?
Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
