Die Meldung in Kürze
Die SAHRC kündigt weitere Prüfungen an. Diese Ankündigung veröffentlicht keine Feststellungen gegen Einzelhändler.
Am Welternährungstag kündigte die SAHRC eine weitere Phase ihrer nationalen Untersuchung zum Lebensmittelsystem an. Die Ankündigung verweist auf eine weitere Prüfung des Lebensmittelsystems einschließlich des Einzelhandels und legt keine abgeschlossenen Schlussfolgerungen vor (National Food Systems Inquiry third leg).
Der verfassungsrechtliche Schutz des Zugangs zu ausreichender Nahrung bildet den rechtlichen Rahmen. Er verlangt angemessene Maßnahmen zur schrittweisen Verwirklichung im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Durchführung einer Untersuchung belegt für sich genommen nicht, dass ein namentlich genanntes Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen hat (Constitution of the Republic of South Africa).
Die Mitteilung nennt weder die nächsten Anhörungstermine noch abschließende Feststellungen. Diese sind anhand späterer Veröffentlichungen der Kommission weiterzuverfolgen. Die Trennung zwischen der Ankündigung und den späteren Belegen verhindert, dass aus einer geplanten Untersuchung ein unbelegter Vorwurf wird (National Food Systems Inquiry third leg).
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