Die Rechtsgrundlage
Das absolute Beschäftigungsverbot umfasst acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Kaiserschnitt und Mehrlingen zwölf Wochen danach. Während dieser Zeit wird Wochengeld gezahlt. Die Besonderheit ist der Eltern-Kind-Pass: Die darin vorgesehenen Untersuchungen sind Voraussetzung für den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Der frühere Mutter-Kind-Pass heißt seit 2024 Eltern-Kind-Pass und wird schrittweise digitalisiert. Er bleibt das zentrale Dokument: Die darin vorgesehenen Untersuchungen sind kostenlos, und ihre vollständige Durchführung war lange Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Das absolute Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt ist mit je acht Wochen großzügiger als in vielen Nachbarländern.
Die wichtigsten Punkte
| Mutterschutz | Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt; zwölf bei Kaiserschnitt oder Mehrlingen |
|---|---|
| Wochengeld | Ersetzt das Einkommen während des Beschäftigungsverbots |
| Eltern-Kind-Pass | Vorgesehene Untersuchungen sind Voraussetzung für das volle Kinderbetreuungsgeld |
| Karenz | Bis zum zweiten Geburtstag möglich, teilbar zwischen den Eltern |
| Papamonat | Ein Monat Freistellung für den zweiten Elternteil |
| Geburtsort | Krankenhaus, Geburtshaus oder Hausgeburt |
| Kosten | Vorsorge und Geburt werden von der Krankenversicherung getragen |
In der Praxis
- Die Untersuchungen des Eltern-Kind-Passes termingerecht wahrnehmen – der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld hängt daran.
- Die Karenz rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber melden, sonst entfällt der Anspruch.
- Hebammenberatung ist auch vor der Geburt möglich und wird teilweise übernommen.
- Den Papamonat mindestens drei Monate vor dem Termin ankündigen.
Kosten und Übernahme
Vorsorge und Geburt werden von der Krankenversicherung getragen; Wochengeld ersetzt das Einkommen.
Aktuelle Entwicklungen
Der Mutter-Kind-Pass wurde 2024 zum Eltern-Kind-Pass und wird schrittweise digitalisiert; das Untersuchungsprogramm wurde erweitert, unter anderem um zusätzliche Beratungsangebote in der Schwangerschaft und ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.
Anlaufstellen
- Gynäkologische Ordinationen und Hebammen.
- Krankenkassen für Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld.
- Eltern-Kind-Zentren und Familienberatungsstellen.
Gut zu wissen
Fehlende Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass führen zur Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes. Diese Kürzung lässt sich später nicht mehr korrigieren.
Häufige Fragen
Was ist der Eltern-Kind-Pass?
Das österreichische Vorsorgeheft für Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes, bis 2024 Mutter-Kind-Pass genannt. Es dokumentiert die vorgesehenen Untersuchungen, die für die Versicherten kostenlos sind, und wird derzeit auf eine digitale Form umgestellt. Nehmen Sie ihn zu jedem Termin mit.
Wie lange dauert das Beschäftigungsverbot?
Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten mindestens zwölf Wochen danach. Während dieser Zeit wird Wochengeld gezahlt. Anschließend besteht Anspruch auf Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
