Die Rechtsgrundlage
Artikel 187 StGB schützt Personen unter 16 Jahren; straflos bleibt, wer weniger als drei Jahre älter ist. Die Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit 2024, hat die Widerspruchslösung — „Nein heißt Nein“ — eingeführt und den Schockzustand ausdrücklich berücksichtigt. Der Vergewaltigungstatbestand wurde auf alle Geschlechter und alle Formen ausgedehnt.
Die Schweiz hat ihr Sexualstrafrecht 2024 grundlegend revidiert und die Widerspruchslösung eingeführt: Strafbar ist, wer sich über einen in Worten oder Verhalten geäußerten entgegenstehenden Willen hinwegsetzt — der sogenannte Freeze-Zustand, also die Erstarrung aus Angst, ist ausdrücklich erfasst. Das Schutzalter liegt bei sechzehn Jahren, mit einer Drei-Jahres-Regel für nahe beieinanderliegende Altersstufen.
Die wichtigsten Punkte
| Schutzalter | 16 Jahre |
|---|---|
| Drei-Jahres-Regel | Straflosigkeit bei einem Altersunterschied von weniger als drei Jahren |
| Modell | Widerspruchslösung seit 2024, mit Berücksichtigung des Erstarrens |
| Vergewaltigung | Geschlechtsneutral und auf alle sexuellen Handlungen erweitert |
| Abhängigkeit | Besonderer Schutz bis 18 bei Abhängigkeitsverhältnissen |
| Verjährung | Unverjährbarkeit bei schweren Taten an Kindern unter 12 |
| Opferhilfe | Kostenlose Beratung nach dem Opferhilfegesetz, unabhängig von einer Anzeige |
| Reform 2024 | Das Sexualstrafrecht wurde auf die Nein-heißt-Nein-Lösung mit Schockstarre-Klausel umgestellt |
| Frist Opferhilfe | Für Entschädigung gelten eigene, kurze Fristen |
In der Praxis
- Eine ärztliche Untersuchung ist auch ohne Anzeige möglich; Befunde können gesichert und aufbewahrt werden.
- Die Anzeige kann später erfolgen — die vertrauliche Spurensicherung hält die Option offen.
- Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle begleiten; sie kennt die Abläufe und die Ansprechpersonen.
- Notieren Sie Datum, Ort und Ablauf so früh wie möglich.
- Die Opferhilfestelle des Kantons kontaktieren: Beratung ist kostenlos und unabhängig von einer Anzeige.
- Die Fristen für Entschädigungsgesuche früh klären – sie sind kürzer als die Verjährung der Tat.
Kosten und Übernahme
Anzeige und Opferhilfe sind kostenlos, einschliesslich der ersten anwaltlichen Beratung und der Soforthilfe. Die Opferhilfe ist nicht an eine Anzeige gebunden.
Aktuelle Entwicklungen
Die Revision des Sexualstrafrechts ist 2024 in Kraft getreten und hat die Widerspruchslösung, eine geschlechtsneutrale Fassung der Tatbestände und einen eigenen Tatbestand für das unbefugte Weiterleiten intimer Aufnahmen gebracht.
Anlaufstellen
- Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton — kostenlos, vertraulich, ohne Anzeigepflicht.
- Die Dargebotene Hand 143; 147 für Jugendliche.
- Notfallstationen der Universitätsspitäler für die forensische Untersuchung.
- Kantonale Opferhilfestellen.
Gut zu wissen
Die Opferhilfe ist ein Rechtsanspruch: Sie umfasst Beratung, Anwaltskosten und Therapie und steht auch dann zu, wenn die Täterschaft nie ermittelt wird. Die Revision des Sexualstrafrechts gilt für Taten nach ihrem Inkrafttreten. Für frühere Taten ist das alte Recht maßgeblich – bringen Sie das Datum zur Beratung mit.
Häufige Fragen
Was hat sich 2024 im Schweizer Sexualstrafrecht geändert?
Die Einführung der Widerspruchslösung: Entscheidend ist der entgegenstehende Wille, nicht mehr Gewalt oder Nötigung. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde zudem geschlechtsneutral gefasst, und die Erstarrung aus Angst ist ausdrücklich als Ausdruck fehlender Zustimmung anerkannt.
Wie zeigt man eine Sexualstraftat an?
Bei jeder Polizeidienststelle, ohne Frist bei den schweren Delikten. Suchen Sie möglichst bald eine Klinik auf, die Spuren auch ohne Anzeige sichern und für Sie aufbewahren kann — das hält die Entscheidung offen. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit und lassen Sie sich von einer Opferberatungsstelle begleiten; deren Unterstützung ist kostenlos und unabhängig vom Verfahren.
