Die Rechtsgrundlage
Das Obligationenrecht sieht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht nur bei Haustürgeschäften und beim Telefonverkauf vor. Onlinekäufe sind davon nicht erfasst. Wenn ein Schweizer Händler Rückgaben akzeptiert, ist das ein freiwilliges Entgegenkommen nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Schweiz kennt kein allgemeines Widerrufsrecht beim Onlinekauf — das ist der wichtigste Unterschied zum EU-Raum und überrascht viele Zugezogene. Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Händler es freiwillig gewährt, was viele große Anbieter tun. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre, kann aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden; bei gebrauchten Sachen sogar weiter.
Die wichtigsten Punkte
| Widerruf | Kein allgemeines Recht; 14 Tage nur bei Haustür- und Telefongeschäften |
|---|---|
| Gewährleistung | Zwei Jahre, in AGB auf ein Jahr verkürzbar |
| Prüf- und Rügepflicht | Mängel müssen sofort nach Erhalt gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt |
| Freiwillige Rückgabe | Vertraglich, nicht gesetzlich |
| Einfuhr | Zoll, Mehrwertsteuer und Verzollungsgebühren kommen bei Bestellungen aus der EU hinzu |
| Unlautere Praktiken | Das SECO verfolgt irreführende Rabatte und versteckte Abonnements |
| Kein allgemeines Widerrufsrecht | Es besteht nur bei Haustürgeschäften und Telefonverkäufen |
| Rügefrist | Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt |
In der Praxis
- AGB vor der Bestellung lesen — dort steht die Rückgabepolitik.
- Ware sofort prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich rügen.
- Mit Kreditkarte zahlen, um eine Rückbuchung zu ermöglichen.
- Bei Streit die Ombudsstelle oder eine Konsumentenorganisation einschalten.
- Mängel sofort und schriftlich rügen – die Frist ist sehr kurz und der häufigste Grund für den Rechtsverlust.
- Vor der Bestellung im Ausland Zoll und Einfuhrsteuer berechnen.
Kosten und Übernahme
Die Beratung durch die Konsumentenschutzorganisationen ist teilweise kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Gerichtsverfahren sind ab einem gewissen Streitwert kostspielig; das Schlichtungsverfahren geht voraus und ist günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Die Revision des Lauterkeitsrechts hat die Anforderungen an Preisangaben und an Werbung im Internet verschärft; ein allgemeines Widerrufsrecht beim Onlinekauf wurde politisch mehrfach gefordert, aber nicht eingeführt.
Anlaufstellen
- Stiftung für Konsumentenschutz und Fédération romande des consommateurs.
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bei unlauteren Praktiken.
- Ombudsstelle des Schweizer Handels.
- Stiftung für Konsumentenschutz und Konsumentenforum.
Gut zu wissen
Die sofortige Rügepflicht ist eine schweizerische Besonderheit und wird oft übersehen: Wer einen Mangel erst nach Wochen meldet, verliert seine Ansprüche. Die Rügepflicht ist die entscheidende Besonderheit: Wer einen Mangel bemerkt und nicht sofort reklamiert, verliert seine Rechte, auch wenn die Gewährleistungsfrist noch läuft.
Häufige Fragen
Kann man in der Schweiz online Gekauftes zurückgeben?
Nur, wenn der Händler es anbietet — ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Kauf. Bei Haustürgeschäften und bestimmten Verträgen besteht dagegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.
Was gilt bei Bestellungen aus dem EU-Ausland?
Liefert ein Händler aus der EU in die Schweiz, gilt häufig dessen Recht mit dem dortigen Widerrufsrecht — prüfen Sie die Vertragsbedingungen. Rechnen Sie zusätzlich mit Zoll, Mehrwertsteuer und Verzollungsgebühren, die den Preisvorteil aufzehren können.
