Die Rechtsgrundlage
Der Code pénal stellt Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung unter Strafe, ebenso die obsessive Belästigung, einschließlich auf elektronischem Weg. Die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich und durch die EMRK geschützt, die unmittelbar anwendbar ist.
Ehrverletzungen sind im Code pénal geregelt, ergänzt durch verschärfte Bestimmungen gegen Belästigung, die auch wiederholte Angriffe im Netz erfassen. Weil Luxemburg Sitz mehrerer großer Plattformen ist, spielt die nationale Aufsicht im Rahmen des Digital Services Act eine überregionale Rolle — Beschwerden aus ganz Europa laufen teilweise hier zusammen.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegen die hier tätigen Plattformen der Verordnung (EU) 2022/2065: Meldung, Begründung und Beschwerde sind europäisch geregelt, die Definition des Rechtswidrigen bleibt nationales Recht.
Die wichtigsten Punkte
| Verleumdung und üble Nachrede | Im Code pénal geregelt |
|---|---|
| Beleidigung | Eigener Tatbestand |
| Obsessive Belästigung | Strafbar, auch elektronisch |
| Intime Aufnahmen | Verbreitung ohne Einwilligung strafbar |
| Plattformen | DSA seit 2024 unmittelbar anwendbar; Luxemburg ist Sitzland mehrerer Anbieter |
| Presse | Eigenes Pressegesetz mit Gegendarstellungsrecht |
| Pressegesetz | Eigene Regeln für Medien, mit Recht auf Gegendarstellung |
| Presserat | Kostenloses Beschwerdeverfahren gegen Medien |
| BEE SECURE | Nationale Meldestelle für problematische Onlineinhalte |
In der Praxis
- Beweise mit Zeitstempel sichern.
- Der Plattform melden, dann Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Opferhilfedienste des Justizministeriums einschalten.
- Bei Plattformen mit Sitz in Luxemburg sind die hiesigen Behörden unmittelbar zuständig.
- Bei Medien zuerst die Gegendarstellung verlangen: schnell und ohne Kosten.
- Inhalte über BEE SECURE melden, wenn die Plattform nicht reagiert.
Kosten und Übernahme
Strafanzeige und Beschwerde bei der Aufsicht sind kostenlos. Zivilverfahren verursachen Anwalts- und Gerichtskosten; bei geringem Einkommen greift die assistance judiciaire.
Aktuelle Entwicklungen
Die Bestimmungen gegen Belästigung sind verschärft worden und erfassen ausdrücklich wiederholte Angriffe über elektronische Kommunikationsmittel; der Digital Services Act gilt seit 2024 vollständig.
Anlaufstellen
- Polizei 113.
- Service d'aide aux victimes des Justizministeriums.
- BEE SECURE für Meldungen und Beratung zu Onlinesicherheit.
- Conseil de presse Luxembourg.
- BEE SECURE Stopline.
Gut zu wissen
Hat die Plattform ihren europäischen Sitz in Luxemburg, ist der Weg über die luxemburgischen Behörden oft der direkteste — auch für Betroffene aus anderen Ländern. Die Frist für eine Gegendarstellung im Pressegesetz ist sehr kurz. Verlangen Sie sie sofort und schriftlich, unabhängig von weiteren rechtlichen Schritten.
Häufige Fragen
Welche Rolle spielt Luxemburg beim Digital Services Act?
Als Sitzstaat mehrerer großer Plattformen ist die luxemburgische Medienaufsicht Koordinator für digitale Dienste und damit für Beschwerden gegen diese Anbieter zuständig. Für Betroffene aus dem Ausland ist das ein zusätzlicher Weg, wenn eine Plattform nicht reagiert.
Wie geht man gegen eine beleidigende Äußerung im Netz vor?
Beweise sichern — Bildschirmfoto mit URL, Datum und Nutzername —, dann den Inhalt bei der Plattform melden; seit dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen zügig bearbeiten und die Entscheidung begründen. Parallel die Person schriftlich zur Unterlassung auffordern. Eine Strafanzeige ist möglich, aber an Fristen gebunden, und zivilrechtliche Unterlassung wirkt oft schneller.
Offizielle Quellen und Links
- Guichet.lu — amtliches Portal für Behördenwege
- Légilux — Amtsblatt und koordinierte Texte
