Visum und Einreise — Schweiz

Eine Garantieerklärung, sechsundzwanzig Kantone mit eigener Praxis — und ein Anspruch auf Aufenthalt, der vom Status abhängt.

Illustration: Visum und Einreise — Schweiz
Übersichtskarte — Schweiz
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die geltende Regelung

Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum: visumfreier Kurzaufenthalt für bestimmte Staatsangehörigkeiten, sonst ein Schengen-Visum bei der zuständigen Vertretung. Die Schweiz ist nicht Teil der EU, aber für die Einreise gelten die Schengen-Regeln.

Die Garantieerklärung

Für einen Privatbesuch füllt die einladende Person eine Garantieerklärung aus, die von der kantonalen Migrationsbehörde geprüft und bestätigt wird. Sie verpflichtet finanziell für Aufenthalts- und Rückreisekosten und setzt ausreichendes Einkommen voraus. Dazu kommen Reisekrankenversicherung, Rückflug und Nachweise über die Verwurzelung der eingeladenen Person.

Der Kanton entscheidet mit

Gleiches Bundesrecht, unterschiedliche kantonale Praxis: Fristen, verlangte Unterlagen, Auslegung. Wenden Sie sich an das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie wohnen, nicht an eine allgemeine Information. Das gilt für das Visum wie für alles Weitere.

Praktisches

Keine Impfpflichten. Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, individuell und teuer und muss innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug abgeschlossen werden — ohne Kulanzfrist. Für Bergtouren ist eine Deckung für Rettungskosten sinnvoll, die nicht selbstverständlich enthalten ist.

Drei Regeln, die für jedes Reiseziel gelten

Zuerst der Pass

Der häufigste Grund für eine verweigerte Beförderung ist nicht das Visum, sondern der Pass: zu kurze Restgültigkeit, fehlende freie Seiten, ein beschädigtes Dokument. Prüfen Sie ihn an dem Tag, an dem Sie die Reise beschließen, nicht in der Abreisewoche — eine Neuausstellung dauert Wochen.

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Zum Weiterlesen

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