Heiraten — Namibia

Ein Standesamt in Windhoek, lange Bearbeitungszeiten — und ein Land mit zwei nebeneinander bestehenden Eherechten.

Illustration: Heiraten — Namibia

Das Verfahren

Die Eheschließung erfolgt vor einem marriage officer — dem Standesamt beim Ministry of Home Affairs and Immigration oder einem dazu ermächtigten Geistlichen — in Anwesenheit von Zeugen. Die Dossiers von Ausländern werden in Windhoek bearbeitet, und die Bearbeitungszeiten sind lang. Rechnen Sie in Monaten, nicht in Wochen.

Die Unterlagen

Amtssprache ist Englisch: Alle Dokumente müssen auf Englisch vorliegen oder beglaubigt übersetzt sein. Deutsch wird im Alltag von einer Minderheit gesprochen, aber im Verfahren nicht akzeptiert.

Zwei Eherechte nebeneinander

Namibia kennt die zivile Ehe und die nach Gewohnheitsrecht geschlossene Ehe, die traditionell zustande kommt und in bestimmten Gemeinschaften anerkannt ist. Für ein binationales Paar ist praktisch immer die zivile Ehe der richtige Weg: Nur sie wird im Ausland ohne Weiteres anerkannt. Eine traditionelle Zeremonie kann zusätzlich stattfinden — sie ersetzt die zivile Trauung nicht. Klären Sie auch den Güterstand: Ohne Ehevertrag gilt je nach Fall Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, mit historisch bedingten Unterschieden zwischen Landesteilen.

Anerkennung im deutschsprachigen Raum

Eine in Namibia geschlossene Ehe wird anerkannt, wenn sie nach namibischem Recht wirksam ist. Für die Verwendung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz braucht die Heiratsurkunde eine Apostille — Namibia gehört dem Haager Übereinkommen an — und eine beglaubigte Übersetzung. Danach folgt die Beurkundung oder Registrierung im jeweiligen Heimatstaat.

Die Kette und ihre Reihenfolge

Wo immer Sie heiraten, die Abfolge ist dieselbe. Was sich ändert, ist der Inhalt jedes Schritts.

1. Das EhefähigkeitsdokumentVon Ihrem Staat ausgestellt: Ehefähigkeitszeugnis, Nichtehehindernisbescheinigung, Bescheinigung über die Ehefähigkeit, je nach Bezeichnung. Vor der Trauung beantragen — das ist der kritische Pfad.
2. Das AufgebotÖffentlicher Aushang für eine nach Ihrem Recht bestimmte Frist.
3. Das GesprächHäufig, wenn eine Person ausländisch ist. Eine gewöhnliche Formalität, keine Anschuldigung: Sie verläuft gut, wo das Paar besteht.
4. Die TrauungVor der örtlichen Zivilbehörde. Nur sie entfaltet Rechtswirkung.
5. Die LegalisationDer örtlichen Urkunde, konsularisch oder per Apostille je nach anwendbaren Übereinkommen, dann Übersetzung.
6. Die Eintragung zu HauseTranskription, Registrierung, Beurkundung: Der Name wechselt, die Funktion bleibt.
7. Das Visum der Ehepartnerin oder des EhepartnersEin eigener Antrag, der Schritt 6 voraussetzt. Die Fristen addieren sich.

Eine traditionelle oder religiöse Zeremonie ersetzt die Zivilehe nicht

Sie kann dreihundert Menschen versammeln und zwei Familien binden: Ohne standesamtliche Urkunde gibt es zu Hause nichts anzuerkennen und kein Ehegattenvisum. Machen Sie beides, in der Reihenfolge, die Sie wollen — aber beides.

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Zum Weiterlesen

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