Die geltende Regelung
Schengen-Raum: visumfreier Kurzaufenthalt für bestimmte Staatsangehörigkeiten, sonst ein Schengen-Visum. Luxemburg wird in vielen Ländern von Belgien oder einem beauftragten Zentrum vertreten — klären Sie zuerst, welche Stelle Ihren Antrag bearbeitet, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen.
Die Verpflichtungserklärung
Für einen Privatbesuch wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung der einladenden Person verlangt, mit Einkommens- und Wohnungsnachweis. Dazu Reisekrankenversicherung, Rückflug und Belege für die Verwurzelung der eingeladenen Person im Heimatland.
Die Aufenthaltserlaubnis kommt vor der Einreise
Eine Person aus einem Drittstaat braucht eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis der Einwanderungsbehörde, bevor sie nach Luxemburg einreist, und danach ein Visum D. Erst einreisen und dann beantragen funktioniert nicht — das ist die Blockadeursache Nummer eins bei betroffenen Paaren.
Praktisches
Keine Impfpflichten. Die Gesundheitsversorgung ist gut. Eine Besonderheit, die den Alltag erleichtert: Der öffentliche Verkehr ist im ganzen Land kostenlos — Bahn, Tram und Bus —, was es in Europa sonst nirgends gibt.
Drei Regeln, die für jedes Reiseziel gelten
- Nutzen Sie das amtliche Portal. Seiten, die ein Visum „erleichtern“, „beschleunigen“ oder „prüfen“, berechnen eine Leistung, die der Staat nicht verlangt, und sammeln dabei Ihre Ausweisdokumente ein. Die amtliche Seite ist immer günstiger und meist schneller.
- Ein Visum ist kein Einreiserecht. Es ist die Erlaubnis, sich an der Grenze vorzustellen; entschieden wird dort. Führen Sie Rückflugticket, Adresse des Aufenthalts und Mittelnachweis mit.
- Lesen Sie die Reisehinweise Ihres Außenministeriums vor der Buchung, nicht danach. Sie bedingen Ihre Versicherung und die Handlungsfähigkeit Ihrer Vertretung.
Zuerst der Pass
Der häufigste Grund für eine verweigerte Beförderung ist nicht das Visum, sondern der Pass: zu kurze Restgültigkeit, fehlende freie Seiten, ein beschädigtes Dokument. Prüfen Sie ihn an dem Tag, an dem Sie die Reise beschließen, nicht in der Abreisewoche — eine Neuausstellung dauert Wochen.
Häufige Fragen
Was ist der häufigste Fehler?
Zuerst einzureisen und den Aufenthaltstitel danach beantragen zu wollen. Für Drittstaatsangehörige gilt die umgekehrte Reihenfolge: erst die vorläufige Aufenthaltserlaubnis der Einwanderungsbehörde, dann das Visum D, dann die Einreise. Wer das dreht, muss ausreisen und von vorn beginnen.
Welche Unterlagen soll man zuerst beschaffen?
Die aus dem Ausland, weil sie am längsten dauern: Geburtsurkunde neueren Datums, Ehefähigkeitszeugnis oder entsprechende Bescheinigung, bei Vorehen der Nachweis der Auflösung. Dazu Apostille oder Legalisation und beglaubigte Übersetzung. Klären Sie außerdem früh, welche Frist die jeweilige Behörde für die Aktualität der Urkunden setzt — viele akzeptieren nichts, was älter als sechs Monate ist, und ein zu früh beschafftes Dokument ist am Ende wertlos.
