Häusliche Gewalt — Luxemburg

Vierzehntägige Wegweisung durch die Polizei — und ein Dienst, der die betroffene Person von sich aus kontaktiert.

Übersichtskarte — Luxemburg — Häusliche Gewalt
Luxemburg. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Gesetz vom 8. September 2003 über häusliche Gewalt, mehrfach verschärft, erlaubt der Polizei, die gewaltausübende Person für vierzehn Tage aus der Wohnung zu weisen. Ein Betreuungsdienst nimmt anschließend von sich aus Kontakt mit der betroffenen Person auf; ein weiterer Dienst kontaktiert die weggewiesene Person.

Die Polizei kann eine gewalttätige Person für vierzehn Tage aus der Wohnung weisen, verlängerbar auf Antrag. Die luxemburgische Besonderheit ist der Dienst, der die betroffene Person nach einer Wegweisung von sich aus kontaktiert — wie in Österreich ein proaktives Modell. Die Beratung erfolgt mehrsprachig, was in einem Land mit hohem Zuwandereranteil entscheidend ist.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.

Die wichtigsten Punkte

WegweisungVierzehn Tage durch die Polizei, gerichtlich verlängerbar
Proaktive KontaktaufnahmeDer Opferbetreuungsdienst meldet sich von selbst
RückkehrverbotStrafbewehrt
TäterdienstEigener Dienst für die weggewiesene Person
UnterkunftFrauenhäuser mit Notaufnahmeplätzen
VerlängerungAuf Antrag der betroffenen Person vor Ablauf der vierzehn Tage
Dauer der WegweisungVierzehn Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht
Proaktiver DienstDer Opferhilfedienst nimmt nach einer Wegweisung von sich aus Kontakt auf
TäterarbeitEin spezialisierter Dienst arbeitet mit der weggewiesenen Person
MehrsprachigkeitBeratung auch auf Deutsch

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Beratung und Begleitung durch die Fachdienste sind kostenlos und mehrsprachig. Gerichtliche Verfahren werden bei geringem Einkommen über die assistance judiciaire finanziert.

Aktuelle Entwicklungen

Die Wegweisungsregeln sind ausgeweitet und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Fachdiensten formalisiert worden; die nationale Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Verlängerung des Rückkehrverbots erfolgt nicht automatisch. Sie muss vor Ablauf der vierzehn Tage beantragt werden — sonst darf die Person legal zurückkehren. Die Verlängerung der Wegweisung über die vierzehn Tage hinaus muss aktiv beantragt werden. Ohne Antrag endet der Schutz automatisch.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Wegweisung?

Vierzehn Tage, mit der Möglichkeit der Verlängerung, wenn innerhalb dieser Frist ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Während dieser Zeit darf die weggewiesene Person die Wohnung nicht betreten und keinen Kontakt aufnehmen.

Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?

Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.

Offizielle Quellen und Links

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