Die Rechtsgrundlage
Das Gesetz vom 8. September 2003 über häusliche Gewalt, mehrfach verschärft, erlaubt der Polizei, die gewaltausübende Person für vierzehn Tage aus der Wohnung zu weisen. Ein Betreuungsdienst nimmt anschließend von sich aus Kontakt mit der betroffenen Person auf; ein weiterer Dienst kontaktiert die weggewiesene Person.
Die Polizei kann eine gewalttätige Person für vierzehn Tage aus der Wohnung weisen, verlängerbar auf Antrag. Die luxemburgische Besonderheit ist der Dienst, der die betroffene Person nach einer Wegweisung von sich aus kontaktiert — wie in Österreich ein proaktives Modell. Die Beratung erfolgt mehrsprachig, was in einem Land mit hohem Zuwandereranteil entscheidend ist.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.
Die wichtigsten Punkte
| Wegweisung | Vierzehn Tage durch die Polizei, gerichtlich verlängerbar |
|---|---|
| Proaktive Kontaktaufnahme | Der Opferbetreuungsdienst meldet sich von selbst |
| Rückkehrverbot | Strafbewehrt |
| Täterdienst | Eigener Dienst für die weggewiesene Person |
| Unterkunft | Frauenhäuser mit Notaufnahmeplätzen |
| Verlängerung | Auf Antrag der betroffenen Person vor Ablauf der vierzehn Tage |
| Dauer der Wegweisung | Vierzehn Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht |
| Proaktiver Dienst | Der Opferhilfedienst nimmt nach einer Wegweisung von sich aus Kontakt auf |
| Täterarbeit | Ein spezialisierter Dienst arbeitet mit der weggewiesenen Person |
| Mehrsprachigkeit | Beratung auch auf Deutsch |
In der Praxis
- Dokumentieren: Datum, Verletzungen, Fotos, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Atteste.
- Den Auszug vorbereiten, bevor Sie ihn ankündigen — die Trennungsphase ist statistisch die gefährlichste.
- Dokumente, etwas Geld und einen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponieren.
- Schule, Kita und Arbeitgeber informieren, wo Schutzvorkehrungen nötig sind.
- Den Kontakt des Opferhilfedienstes annehmen: Er organisiert Schutz, Unterkunft und rechtliche Schritte.
- Die Verlängerung der Wegweisung rechtzeitig beim Gericht beantragen.
Kosten und Übernahme
Beratung und Begleitung durch die Fachdienste sind kostenlos und mehrsprachig. Gerichtliche Verfahren werden bei geringem Einkommen über die assistance judiciaire finanziert.
Aktuelle Entwicklungen
Die Wegweisungsregeln sind ausgeweitet und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Fachdiensten formalisiert worden; die nationale Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.
Anlaufstellen
- Polizei 113.
- Fraentelefon und Dienste für Opfer häuslicher Gewalt.
- 116 111 für Kinder und Jugendliche.
- Service d'assistance aux victimes de violence domestique.
Gut zu wissen
Die Verlängerung des Rückkehrverbots erfolgt nicht automatisch. Sie muss vor Ablauf der vierzehn Tage beantragt werden — sonst darf die Person legal zurückkehren. Die Verlängerung der Wegweisung über die vierzehn Tage hinaus muss aktiv beantragt werden. Ohne Antrag endet der Schutz automatisch.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Wegweisung?
Vierzehn Tage, mit der Möglichkeit der Verlängerung, wenn innerhalb dieser Frist ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Während dieser Zeit darf die weggewiesene Person die Wohnung nicht betreten und keinen Kontakt aufnehmen.
Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?
Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.
Offizielle Quellen und Links
- Guichet.lu — amtliches Portal für Behördenwege
- Légilux — Amtsblatt und koordinierte Texte
