Die Rechtsgrundlage
Das Gesetz vom 9. Juli 2004 über die Rechtswirkungen bestimmter Partnerschaften erlaubt zwei zusammenlebenden Personen eine Erklärung vor dem Standesbeamten, die im Zivilregister eingetragen wird.
Der luxemburgische PACS von 2004 bringt steuerliche und sozialrechtliche Rechte sowie einen gewissen Schutz der gemeinsamen Wohnung — aber kein gesetzliches Erbrecht. Wer den Partner absichern will, braucht ein Testament. Der PACS wird bei der Gemeinde geschlossen und im zentralen Register eingetragen; in Luxemburg geschlossene Partnerschaften werden in Belgien und Frankreich weitgehend anerkannt.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richten sich die güterrechtlichen Wirkungen internationaler eingetragener Partnerschaften hier nach der Verordnung (EU) 2016/1104.
Die wichtigsten Punkte
| Form | Gemeinsame Erklärung bei der Gemeinde, Eintragung beim Generalstaatsanwalt |
|---|---|
| Steuer | Gemeinsame Veranlagung auf Antrag möglich |
| Soziales | Mitversicherung und abgeleitete Ansprüche |
| Erbrecht | Kein gesetzliches Erbrecht — Testament erforderlich |
| Wohnung | Schutz der gemeinsamen Wohnung und Verbleib nach dem Tod für eine Übergangszeit |
| Auflösung | Durch gemeinsame oder einseitige Erklärung |
| Ausländische Partnerschaften | Werden nach Eintragung ins Zivilregister anerkannt |
| Registrierung | Die Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt registriert und im Register vermerkt |
| Mindestdauer | Steuerliche Vorteile setzen teils eine Mindestdauer voraus |
| Kein gesetzliches Erbrecht | Ein Testament bleibt erforderlich |
In der Praxis
- Gemeinsam bei der Wohnsitzgemeinde erscheinen, mit Ausweis und Strafregisterauszug.
- Vermögensrechtliche Vereinbarung notariell treffen.
- Testament errichten.
- Bei Zuzug eine im Ausland geschlossene Partnerschaft eintragen lassen.
- Die Registrierung tatsächlich vornehmen lassen: Ohne sie bestehen die Rechte nicht.
- Ein Testament errichten und die Pflichtteile der Kinder beachten.
Kosten und Übernahme
Der Abschluss eines PACS bei der Gemeinde ist kostengünstig. Ein Testament und eine vermögensrechtliche Vereinbarung beim Notar verursachen Honorare nach Aufwand.
Aktuelle Entwicklungen
Die Anerkennung ausländischer Partnerschaften ist erleichtert worden, und die steuerliche Gleichstellung von PACS-Paaren mit Ehepaaren wurde in mehreren Punkten ausgeweitet.
Anlaufstellen
- Einwohnermeldeamt der Gemeinde.
- Generalstaatsanwaltschaft für die Eintragung ins Zivilregister.
- Notariate für Vereinbarungen und Testamente.
- Zivilstandsämter der Gemeinden.
Gut zu wissen
Ohne Eintragung wird eine ausländische Partnerschaft wie bloßes Zusammenleben behandelt — mit allen steuerlichen und sozialen Nachteilen. Die steuerlichen Vorteile der Partnerschaft greifen erst ab einer Mindestdauer und müssen beantragt werden – automatisch geschieht nichts.
Häufige Fragen
Erbt der PACS-Partner in Luxemburg?
Nicht von Gesetzes wegen. Der PACS bringt steuerliche Vorteile und sozialrechtliche Ansprüche, ersetzt aber kein Testament. Ohne letztwillige Verfügung geht der überlebende Partner leer aus — auch nach vielen gemeinsamen Jahren.
Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?
Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- Guichet.lu — amtliches Portal für Behördenwege
- Légilux — Amtsblatt und koordinierte Texte
