Die Rechtsgrundlage
Die Krankenkassen finanzieren über Vereine eine begrenzte Zahl vollfinanzierter Therapieplätze; diese Kontingente sind rasch ausgeschöpft. Wer keinen erhält, zahlt selbst und bekommt einen Kostenzuschuss je Sitzung, der deutlich unter dem üblichen Honorar liegt. Klinikambulanzen und psychosoziale Dienste behandeln kostenfrei. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar.
Österreich kennt zwei Wege, und der Unterschied ist finanziell erheblich: die vollfinanzierte Psychotherapie auf Krankenschein, deren Kontingente knapp sind und über Vereine vergeben werden, und die Wahltherapie mit einem Kassenzuschuss, der einen Teil des Honorars deckt. Wer nicht warten kann oder will, zahlt die Differenz. Für Zugewanderte kommt hinzu, dass Therapie in anderen Sprachen als Deutsch nur punktuell verfügbar ist.
Die wichtigsten Punkte
| Krankenschein | Vollfinanzierte Plätze über Vereine, Kontingente rasch ausgeschöpft |
|---|---|
| Kostenzuschuss | Pauschal je Sitzung, deutlich unter dem üblichen Honorar |
| Psychosoziale Dienste | Ambulante Versorgung, kostenfrei oder einkommensabhängig |
| Klinikambulanzen | Kostenfreie Behandlung, auch bei akuten Krisen |
| Telefonseelsorge | Kostenlos und rund um die Uhr |
| Unterbringungsgesetz | Regelt die Unterbringung gegen den Willen, mit gerichtlicher Kontrolle |
| Kinder und Jugendliche | Eigene Ambulanzen, mit langen Wartezeiten |
In der Praxis
- Melden Sie sich bei mehreren Vereinen gleichzeitig auf die Warteliste für einen Kassenplatz.
- Der Kostenzuschuss muss beantragt werden - die Bewilligung vor Therapiebeginn einholen.
- Psychosoziale Dienste behandeln ambulant und kostenfrei oder nach Einkommen.
- Im Unterbringungsverfahren steht Ihnen ein Patientenanwalt kostenlos zur Seite.
Kosten und Übernahme
Kassenplätze sind kostenfrei; sonst bleibt nach Abzug des Zuschusses ein erheblicher Eigenanteil je Sitzung.
Aktuelle Entwicklungen
Die Zahl der vollfinanzierten Therapieplätze ist erhöht worden, ohne den Bedarf zu decken; parallel wird über eine Gleichstellung der Psychotherapie mit ärztlichen Leistungen im Kassensystem diskutiert.
Anlaufstellen
- Psychosoziale Dienste der Bundesländer.
- Psychotherapievereine mit Kassenvertrag.
- Telefonseelsorge und Kriseninterventionszentren.
Gut zu wissen
Der Kostenzuschuss deckt nur einen Bruchteil des Honorars. Über ein Jahr gerechnet ist der Unterschied zwischen Kassenplatz und Zuschuss sehr groß - der Aufwand für die Wartelisten lohnt sich.
Häufige Fragen
Was kostet Psychotherapie in Österreich?
Auf Krankenschein nichts, aber die Plätze sind kontingentiert und die Wartezeiten lang. Als Wahltherapie kostet eine Sitzung üblicherweise achtzig bis hundertdreißig Euro, von denen die Kasse einen festen Zuschuss übernimmt; der Rest bleibt bei Ihnen. Die Vergabe der vollfinanzierten Plätze läuft über die Psychotherapievereine der Bundesländer.
Gibt es Therapie in anderen Sprachen?
In Wien und den Landeshauptstädten ja, insbesondere auf Englisch, Türkisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch und Arabisch; darüber hinaus ist das Angebot dünn. Einzelne Vereine arbeiten mit Dolmetschung, die in bestimmten Konstellationen finanziert wird — fragen Sie danach ausdrücklich.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
